Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18437
LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05 (https://dejure.org/2006,18437)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05 (https://dejure.org/2006,18437)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 2006 - L 3 AL 1948/05 (https://dejure.org/2006,18437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Partielle Rücknahme von bewilligtem Arbeitslosengeld; Anforderungen an die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Vertrauen des Leistungsempfängers auf die Richtigkeit der Entscheidung; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Obliegenheit des Begünstigten den ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05
    Sofern der Leistungsempfänger selbst wahrheitsgemäße und vollständige Angaben gemacht hat, darf er im Regelfall darauf vertrauen, dass eine Fachbehörde diese Angaben zutreffend umsetzt, weshalb der Vorwurf grober Fahrlässigkeit eine für ihn nach der Fassung des Bescheids augenfällige Rechtswidrigkeit der Regelung voraussetzt (Anschluss an BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 = FEVS 52, 494-499).

    Dabei besteht zu Lasten des durch einen Verwaltungsakt Begünstigten die aus dem Sozialrechtsverhältnis herzuleitende Obliegenheit, den erteilten Bewilligungsbescheid zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 = FEVS 52, 494-499 m. w. N.; von Wulffen, SGB X, 5. Aufl. 2005, RdNr. 24 zu § 45).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein Antragsteller, der - wie hier - zutreffende und vollständige Angaben gemacht hat, davon ausgehen darf, dass eine Fachbehörde nach den für die Leistung erheblichen Tatsachen fragt und seine wahrheitsgemäßen Angaben zutreffend umsetzt, so dass er im allgemeinen selbst dann nicht gehalten ist, Bewilligungsbescheide des Näheren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wenn er durch abstrakte Erläuterungen in Merkblättern über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2001, a. a. O.).

    Sofern nämlich der Leistungsempfänger selbst wahrheitsgemäße und vollständige Angaben gemacht hat, darf er nicht nur im Regelfall darauf vertrauen, dass eine Fachbehörde diese Angaben zutreffend umsetzt, weshalb der Vorwurf grober Fahrlässigkeit eine für ihn nach der Fassung des Bescheids augenfällige Rechtswidrigkeit der Regelung voraussetzt (vgl. BSG, Urteil vom 08.02.2001, a. a. O.).

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05
    Denn dieser Bescheid betraf allein die Anpassung der Leistungen an die Leistungsentgeltverordnung 2003; eine erneute Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Leistungsmerkmale lag ihm demgegenüber - ohne weiteres ersichtlich - nicht zu Grunde (vgl. zum begrenzten Regelungsgehalt von Anpassungsbescheiden BSG, Urteile vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 und vom 04.02.1998 - B 9 V 24/96 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 39).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 24/96 R

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - Zweijahresfrist -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05
    Denn dieser Bescheid betraf allein die Anpassung der Leistungen an die Leistungsentgeltverordnung 2003; eine erneute Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Leistungsmerkmale lag ihm demgegenüber - ohne weiteres ersichtlich - nicht zu Grunde (vgl. zum begrenzten Regelungsgehalt von Anpassungsbescheiden BSG, Urteile vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 und vom 04.02.1998 - B 9 V 24/96 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 39).
  • BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 5/83

    Interessenabwägung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05
    Soweit nämlich die zuständige Behörde die getroffene Entscheidung und damit ein - durch zutreffende Angaben begründetes - Vertrauen des Leistungsempfängers in die Richtigkeit derselben von sich aus bestätigt (vgl. zur behördlicherseits erfolgten Vertrauensbestätigung BSG, Urteil vom 14.06.1984 - 10 RKg 5/83 -, SozR 1300 § 45 Nr. 9; Sächsisches LSG, Urteil vom 02.09.2003 - L 6 V 7/03 -, zit. nach juris) lässt sich der Vorwurf einer grob fahrlässigen Unkenntnis der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes in der Regel für die Zukunft nicht mehr begründen.
  • LSG Sachsen, 02.09.2003 - L 6 V 7/03

    Zulässigkeit der Begrenzung einer Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05
    Soweit nämlich die zuständige Behörde die getroffene Entscheidung und damit ein - durch zutreffende Angaben begründetes - Vertrauen des Leistungsempfängers in die Richtigkeit derselben von sich aus bestätigt (vgl. zur behördlicherseits erfolgten Vertrauensbestätigung BSG, Urteil vom 14.06.1984 - 10 RKg 5/83 -, SozR 1300 § 45 Nr. 9; Sächsisches LSG, Urteil vom 02.09.2003 - L 6 V 7/03 -, zit. nach juris) lässt sich der Vorwurf einer grob fahrlässigen Unkenntnis der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes in der Regel für die Zukunft nicht mehr begründen.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
    Bei einer wiederum mit demselben Fehler behafteten erneuten Bewilligung trifft den Leistungsempfänger insoweit nur noch eine verringerte Sorgfaltsobliegenheit, so dass er für die Zukunft regelmäßig davon ausgehen darf, dass die behördlicherseits bestätigte Entscheidung rechtmäßig ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2006 - L 3 AL 1948/05 - in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2006 - L 12 AL 476/04
    Die bewilligte Lohnersatzleistung stand damit offensichtlich außer Verhältnis zu dem zu Grunde liegenden Nettoarbeitsentgelt, so dass grobe Fahrlässigkeit im Sinne von § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X zu bejahen ist (vgl. dazu BSG a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. April 2006 - L 4 AL 45/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2006 - L 3 AL 1948/05; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Juni 2005 - L 3 AL 103/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht